:: Liefer & Zahlungsbedingungen
1. Umfang der Lieferpflicht
Der Kaufvertrag ist für uns erst verbindlich, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Mit Unserer Auftragsbestätigung erkennt der Besteller unsere Bedingungen an. Abweichende Vorschriften des Bestellers oder andere mündliche Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte bleibt der Vertrag trotzdem verbindlich.
2. Preise
Unsere Preise gelten ab Fabrik ausschließlich Verpackung, Versicherung, Zoll usw. Die Preise sind nur für den Jeweils abgeschlossenen Auftrag gültig. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge.
3. Mengenabweichungen
Der Besteller nimmt die bei unseren Erzeugnissen fertigungsbedingten Mengenunterschiede von 10 Prozent gegenüber den vereinbarten Quantitäten in Kauf.
4. Abnahme
Wird Abnahme gewünscht, so sind deren Bedingungen spätestens bei Vertragsabschluß festzulegen. Die Abnahme hat stets in dem Lieferwerk, unverzüglich nach gemeldeter Abnahme-Bereitschaft zu erfolgen. Die Kosten der Abnahme gehen zu Lasten des Käufers. Unterlässt der Käufer die Abnahme, so gilt die Ware mit Verlassen des Lieferwerks als bedingungsgemäß geliefert.
5. Verpackung
Die Verpackung erfolgt mit größter Sorgfältigkeit. Sie wird billigst berechnet. Kisten und Verschläge werden bei frachtfreier Rücksendung in gutem Zustand innerhalb 4 Wochen zu 2/3: des berechneten Betrages gutgeschrieben.
6. Versand
Sofern die Art des Versandes nicht vorgeschrieben ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen auf dem billigsten Wege.
7. Werkzeuge
Durch Vergütung von Kostenanteilen erwirbt der Besteller kein Anrecht auf Werkzeuge. Diese bleiben unser Eigentum. Wir verpflichten uns, aus Werkzeugen, für die der Besteller angemessene Kostenanteile entrichtet hat, keine Lieferungen an Dritte auszuführen. An Werkzeugen, aus denen vom Besteller länger als 5 Jahre keine Lieferungen mehr verlangt wurden, steht uns das Recht zur Verschrottung zu.
8. Lieferfristen
Die Lieferfristen setzen wir entsprechend unseren Möglich-keiten fest. Sie bezeichnen den Zeitpunkt. zu dem die Ware bei uns abgeht. Unsere Lieferfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, gleichviel, ob sie bei uns im Werk, bei unseren Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt entstehen. In solchen Fällen kann der Besteller vom Vertrag nicht zurücktreten. Die Lieferfristen werden in solchen Fällen angemessen verlängert. Bei Lieferzeit Überschreitungen können keine Ansprüche gestellt werden.
9. Abrufaufträge
Bei Abrufaufträgen muss die gesamte Warenmenge innerhalb der vereinbarten Frist abgenommen wird. Erfolgen die Abrufe nicht innerhalb dieser Frist, so sind wir berechtigt, die noch nicht abgerufenen Mengen abzusenden und zu berechnen. Hieraus entstehende Forderungen unterliegen unseren normalen Zahlungsbedingungen.
10. Gefahrenübergang
Jede Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlasen hat, oder dem Käufer bei uns zur Verfügung gestellt wird, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
11. Haftung für Mängel
Beanstandungen der Stückzahl, des Gewichtes und der technologischen Eigenschaften, die bei der Eingangskontrolle festgestellt werden können, sind sofort nach deren Feststellung, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Empfang der Sendung geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird innerhalb angemessener Frist Ersatz geleistet oder Gutschrift erteilt; Bei Gütemängel jedoch nur, wenn das Fehlerhafte Material mehr als 2 v. H. der Liefermenge beträgt und die fehlerhaften Stücke zurückgegeben wird. Weitergehende Ansprüche können wir nicht anerkennen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Bezahlung etwa enthaltenen Edelmetalls oder dessen Anlieferung in natura) unser Eigentum. Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei ordnungsgemäßer Wiederveräußerung durch den Besteller gilt dessen Forderung an uns abgetreten.
13. Schutzrechte
Aufträge nach uns übergebenen Zeichnungen, Skizzen oder sonstigen Angaben werden in patent-, muster- und marken-rechtlicher Hinsicht auf Gefahr des Auftraggebers ausgeführt. Wenn durch die Ausführung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Schutzrechte verübt werden, trägt der Auftraggeber jeden uns durch den Eingriff erwachsenden Schaden.
14. Zahlungsbedingungen
a) Edelmetalle sind sofort nach Erhalt der Rechnung rein netto zahlbar,
b) Werkzeugkosten sind ebenfalls sofort nach Begutachtung der Ausfallmuster rein netto zahlbar,
c) alle übrigen Kosten werden 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig. Bei Regulierung innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, bei Wechselzahlung wird grundsätzlich kein Skonto gewährt.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Füssen oder Kempten. Diese Bestimmung gilt auch für Klagen aus Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten.
16. Einkaufsbedingungen des Bestellers
Einkaufsbedingungen des Bestellers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für den Lieferer unverbindlich, auch wenn sie der Besteller zugrundegelegt und der Lieferer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen hat.
Stand: 10.02.2004